Sopran

Esther Röösli

Maria Dänzer

Dina Mazzotti

Johanna Konyo

sopran

Alt

Rebecca Naumann

Anna Tanner

Petra Infanger

Nadine Aregger (noch nicht auf dem Bild)

Alt

Tenor

Stephan Schwerzmann

Florian Steidle (ausserdem Chorleiter)

sopran

Bass

Ralph Bitterwolf

Christoph Hofer

André Widmer (noch nicht auf dem Bild)

Alt

Mitglied werden

 

Du möchtest mit uns singen?
Wunderbar! Das solltest du dazu wissen:
Unser Chor hat eine Zielgrösse von

  • je 4 Sopranistinnen und Altistinnen
  • je 3 Tenören und Bässen

Derzeit suchen wir einen chorerfahrenen, stimmsicheren Tenor.
Wir streben jeweils ein oder mehrere Konzerte zum Semesterende an. Dabei geben wir neu erarbeitete Stücke und Repertoirestücke zum Besten. Die Stücke werden nach Möglichkeit auswendig interpretiert.
Nach Bedarf und Absprache können ein Probeweekend oder Intensiv-Probetage durchgeführt werden.

Wir erwarten von Kandidat:innen und Mitgliedern:
Seriöse Vorbereitung der Probe, d. h.: Melodie und Rhythmus der eigenen Stimme werden selbständig einstudiert und geübt, so dass in den Proben an der Gestaltung und Interpretation des Songs gearbeitet werden kann. Entsprechende Soundfiles stehen zur Verfügung.
Regelmässige Teilnahme an den Proben, die jeweils am Mittwochabend von 19.15 Uhr bis 21.45 Uhr im Musikzimmer des Primarschulhauses Hildisrieden (Luzernerstr. 16) stattfinden.
Stimmsicherheit. Alle Stücke müssen auch im Quartett gesungen werden können.
Der Aufnahmeentscheid erfolgt nach einer Probezeit von ca. einem Monat durch den Dirigenten.

Wir bieten unseren Mitgliedern:
Vielfältiges Repertoire aus verschiedenen Stilrichtungen.
Freundliche, wohlwollende Stimmung, oft mit einer Prise Humor gewürzt.
Unterstützung, wenn mal ein Akkord nicht ins Ohr, ein Rhythmus nicht ins Blut will.

Unsere Statuen.

Interesse geweckt?

Informiere uns doch per Email.

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Statuten

  • Name und Sitz
    Unter dem Namen «vocal total» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hildisrieden. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
  • Ziel und Zweck
    Der Verein pflegt den gehobenen gemischten Gesang. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig mit Ausnahme des Dirigenten/der Dirigentin.
  • Mittel
    Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
  • Mitgliederbeiträge
  • Erträge aus eigenen Veranstaltungen
  • Subventionen
  • Erträge aus Leistungsvereinbarungen
  • Spenden und Zuwendungen aller Art

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ziel ist es, dass die Mitgliederbeiträge und Einnahmen ausreichen, um den Dirigentenlohn zu bezahlen. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

  • Mitglieder
    Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
    Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche im Chor mitsingen.
    Passivmitglieder ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen und/oder bei Anlässen mithelfen.

    Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
    Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in Absprache mit dem Dirigenten/der Dirigentin.

  • Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt
    • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
    • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
  • Austritt und Ausschluss
    Ein Vereinsaustritt ist für passive Mitglieder jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
    Aktive Mitglieder sind gebeten, das Austrittsdatum so zu wählen, dass anstehende Konzerte nicht gefährdet sind. Ihr Austrittsschreiben muss mindestens 3 Monate vor Austrittsdatum schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Semester ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
  • Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand
    • die Revisionsstelle

  • Die Mitgliederversammlung
    Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt.
    Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
    Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 1 Woche vorher schriftlich an den Vorstand zu richten.
    Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
    Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
    • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
    • Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
    • Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
    • Entlastung des Vorstands
    • Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
    • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    • Genehmigung des Jahresbudgets
    • Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
    • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
    • Einführung weiterer Ressorts (z.B. Pressesprecherin/Konzertorganisation)
    • Änderung der Statuten
    • Entscheid über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt der/die Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

  • Der Vorstand
    Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
    Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
    Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
    Er erlässt Reglemente.
    Er kann Arbeitsgruppen einsetzen.
    Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
    Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
    Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
    • Präsidium
    • Vizepräsidium
    • Finanzen
    • Aktuariat

Ämterkumulation ist nur mit Aktuariat möglich.
Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

  • Die Revisionsstelle
    Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt.
    Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
    Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
  • Zeichnungsberechtigung
    Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschriften von zwei Mitgliedern des Vorstandes.
  • Haftung
    Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  • Auflösung des Vereins
    Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
    Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
  • Inkrafttreten
    Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 16.11.2022 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
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Repertoire

 

Bohemian Rhapsody
Cheek To Cheek
Embraceable
Everything
Fields Of Gold
Fly Me To The Moon
Green Green Grass
Here Comes The Sun
Higher And Higher
I Can See Clearly Now
Imagine
Java Jive
Mack The Knife
Man In The Mirror
My Funny Valentine
My Universe
Root Beer Rag
Sir Duke
Superstition
The Lady Is A Tramp
This Is Me
Time After Time
When You Say Nothing At All

 

Swinging Christmas

 

All I Want For Christmas Is You
As Long As There's Christmas
A Doo-Wop Christmas
Beboppin' Santa Claus
Carol Of The Bells
Cool Yule
Follow That Star
Have Yourself A Merry Little Christmas
Here Comes Santa Claus
Hey Santa
It Came Upon The Midnight Clear
Let It Snow
Mary Did You Know
Merry Christmas, Darling
Rockin Around The Christmastree
Santa Claus Is Coming To Town
Skatin' With My Baby
That's Christmas To Me
The Christmas Song (Chestnuts Roasting On An Open Fire)
The Most Wonderful Time Of The Year
Three Nuts For Cinderella
Winterwonderland
You Are All I Want For Christmas